Doktoratsplan und Eignungskolloquium

Der Doktoratsplan bildet die Grundlage für das Eignungskolloquium und muss spätestens 10 Monate nach der provisorischen Zulassung zum Doktorat als PDF-Datei per E-Mail der Eignungskommission und der D-BIOL Doktoratsadministration zu Handen des Doktoratsausschusses vorgelegt werden. Es wird empfohlen, den Doktoratsplan nach 6 Monaten einzureichen.

Zum Erstellen des Doktoratsplans kann Download diese Vorlage (PDF, 142 KB) verwendet werden.

Doktoratspläne sind inklusive Titelseite maximal fünf Seiten lang (Inhalt ca. 2000 Wörter) und folgendermassen aufgebaut:

Titelblatt:

  • Arbeitstitel der Doktorarbeit
  • Name und Kontaktinformation der oder des Doktorierenden
  • Institut, an dem die Doktorarbeit durchgeführt wird
  • Name des Doktoratsprogramms (falls ein solches absolviert wird)
  • Namen aller Mitglieder des Doktoratskomitees
  • Beginn und geplantes Ende der Doktorarbeit
  • Geplantes Datum des Eignungskolloquiums

Inhalt:

  • eine für Biologinnen und Biologen allgemein verständliche Einführung ins Thema
  • Fragestellung (Hypothesen) und Ziele der Doktorarbeit
  • experimenteller Ansatz/Strategie
  • bis zur Abgabe des Doktoratsplans bereits erzielte Resultate (fakultativ)
  • schematischer Zeitplan
  • erwartete Publikationen
  • Angabe der im Text zitierten Referenzen
  • Zeitplan des erweiterten Doktoratsstudiums (falls ein solches absolviert werden muss)
  • Aufgaben in der Lehre und weitere Aufgaben

Allgemeine Regeln

Alle Doktorandinnen und Doktoranden müssen innerhalb von 12 Monaten nach der vorläufigen Zulassung ein Eignungskolloquium absolvieren. Die Frist für die Teilnahme am Eignungskolloquium kann auf myStudies eingesehen werden.

Ziel und Zweck

Im Eignungskolloquium werden die Kandidatinnen und Kandidaten nach ihrem Verständnis des Forschungsgebiets sowie nach geistigem Eigentum, Methodenbeherrschung und ihren wissenschaftlichen Leistungen im ersten Jahr des Forschungsprojekts bewertet.

Eignungskommission

Die Eignungskommission setzt sich aus dem Doktoratskomitee und dem Vorsitzenden der Eignungskommission zusammen.

Organisation des Eignungskolloquiums

  • Wählen Sie einen der Termine des Eignungskolloquiums auf der Website des D-BIOL aus und informieren Sie die Doktoratsadministration des D-BIOL (), damit dieser reserviert werden kann.
  • Reichen Sie Ihren Promotionsplan als PDF-Datei per E-Mail bis spätestens 10 Monate nach der provisorischen Zulassung zum Doktorat bei Ihrem Doktoratsausschuss und der Doktoratsadministration des D-BIOL ein. Es wird empfohlen, den Promotionsplan nach 6 Monaten einzureichen. Die Doktoratsadministration des D-BIOL leitet das Promotionsvorhaben an den Vorsitz des Eignungskolloquiums und das Doktoratsgremium D-BIOL zur Benachrichtigung weiter und leitet das Genehmigungsverfahren des Doktoratsausschusses durch das Doktoratsgremium des D-BIOL ein. Der Promotionsausschuss muss vor dem Eignungskolloquium vom Doktoratsausschuss des D-BIOL genehmigt werden. Das Verfahren zur Genehmigung des Promotionsausschusses nach Einreichung des Promotionsplans dauert bis zu einem Monat.
  • Eignungskolloquien können mit teilweiser oder vollständiger physischer Präsenz der Eignungskommission und der Doktorandin oder des Doktoranden oder der Doktorandin oder des Doktoranden oder vollständig per Videokonferenz durchgeführt werden. Wenden Sie sich für die Organisation der Videokonferenz an ETH Multimedia Services. Informieren Sie die Doktoratsadministration des D-BIOL spätestens einen Monat vor dem Eignungskolloquium mit Angaben zum Gebäude/Raum, in dem das Eignungskolloquium stattfinden wird, und der Zoom-Einladung bei hybriden Eignungskolloquien oder Eignungskolloquien, die vollständig per Videokonferenz durchgeführt werden.
  • Die Doktoratsadministration des D-BIOL verschickt 15 Arbeitstage vor dem Eignungskolloquium eine offizielle Einladung an die Doktorandin oder den Doktoranden und die Eignungskommission.

Durchführung des Eignungskolloquiums

Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung von mindestens 60 Minuten Dauer. Es beginnt mit einer Präsentation des im Promotionsplan beschriebenen Forschungsvorhabens durch die Kandidatin oder den Kandidaten (maximale Dauer: 30 Minuten), gefolgt von einem ausführlichen Gespräch zwischen der Kandidatin oder dem Kandidaten und der Eignungskommission über spezifische Aspekte des im Promotionsplan beschriebenen Forschungsvorhabens (Mindestdauer: 30 Minuten).

Ergebnis des Eignungskolloquiums

Die Eignungskommission berät dann ohne Anwesenheit der Kandidatin oder des Kandidaten über das Ergebnis des Eignungskolloquiums. Die Entscheidung (bestanden/nicht bestanden) wird dem Kandidaten in der Regel nach der Diskussion direkt mitgeteilt. Kommt die Kommission zu keiner Entscheidung, wird die Angelegenheit zur Entscheidung an den Promotionsausschuss weitergeleitet.

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