Formulare

Im Zusammenhang mit der administrativen Abwicklung eines Doktorats werden diverse Formulare benötigt, so beispielsweise beim Einreichen des Forschungsplans, um Korreferenten zu melden, sich zur Promotionsprüfung anzumelden, etc.  

Daneben gibt es weitere Formulare, die im Kontakt mit den Akademischen Diensten der ETH Zürich benötigt werden. Sie sind hier aufgelistet.

Leitung einer Dissertation durch einen Privatdozenten oder Titularprofessoren

Soll eine Dissertation durch einen Privatdozenten oder Titularprofessoren geleitet werden, ist das Einverständnis des zuständigen Institutsvorstehers und des D-BIOL notwendig. Das ausgefüllte Formular "Leitung einer Dissertation durch einen Privatdozenten oder Titularprofessoren" wird an obige Adresse gesandt.

Dissertation ausserhalb des ETH-Bereichs

Dissertationen an öffentlichen und privaten Institutionen ausserhalb des ETH-Bereichs können mit dem Formular "Dissertation ausserhalb des ETH-Bereichs" beim Departement Biologie beantragt werden. Die im Formular erwähnten Bedingungen müssen erfüllt sein. Dies wird durch den Antragsteller bestätigt, der ausgefüllte Antrag wird ebenfalls an die obige Adresse geschickt. Dem Formular muss ein Konzept für die Durchführung der Dissertation mit Begründung, wieso die Dissertation ausserhalb des ETH-Bereichs durchgeführt werden soll, beigelegt sein. Die erwähnten Unterlagen werden bei der Doktoratsadministration der Akademischen Dienste eingereicht.

Anmeldung zur Doktorprüfung

Zur Anmeldung der Doktorprüfung bei den Akademischen Diensten verwenden Sie das Formular Download "Anmeldung zur Doktorprüfung" (PDF, 1.1 MB). Vorgängig müssen Sie sich von der Doktoratsadministration Biologie bestätigen lassen, dass Sie die notwendige Anzahl Krediteinheiten erarbeitet haben. Ohne diese Bestätigung können Sie sich bei den Akademischen Diensten nicht anmelden.

Entschädigung für externe Koexaminatorinnen und Koexaminatoren

Mit Download diesem Formular (PDF, 32 KB) können externe Koexaminatorinnen und Koexaminatoren (ausgenommen sind jene der Universität Zürich) eine Pauschalentschädigung von Fr. 400.-- für entstandene Unkosten im Zusammenhang mit dem Gutachten beantragen.

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