Rechtliche Grundlagen
Diverse Sachverhalte von Doktoraten basieren auf Rechtsgrundlagen, die untenstehend zusammengestellt sind.
Doktorierende erhalten das Doktordiplom (Titel: Dr. sc. ETH Zürich) von der ETH Zürich. Für Doktorierende in einem der Doktoratsprogramme der Life Science Zurich Graduate School gelten deshalb die ETH-Doktoratsverordnung und die Detailbestimmungen des D-BIOL immer vor den Regeln der Doktoratsprogramme.