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Dienstverschiebungsgesuche müssen rechtzeitig und schriftlich gestellt werden. Beizulegen sind Bestätigungen. Gesuche werden schriftlich beantwortet und nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht werden und wenn es der Dienst erlaubt. Der verschobene Dienst (RS, UOS, OS, Kurse und/oder WK) muss nachgeholt werden.

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